Die geschichtliche Entwicklung von Wasserverbänden ist weit zurückreichend und lässt sich nicht mit Sicherheit auf ein genaues Datum festlegen. Bekannt ist aber, dass seit Jahrhunderten Menschen versuchen das Element Wasser für sich nutzbringend zu verwenden. Dabei spielten gerade Flusslaufregulierungen und Hochwasserschutzmaßnahmen die dominierende Rolle, einerseits zur Ertragssteigerung und andererseits zur Bannung von Gefahren für Mensch und Tier.
Der einzelne Mensch war gegenüber diesen mächtigen Naturgewalten machtlos, aber in der Gemeinschaft - sprich Verband - konnten die Menschen wirkungsvoll und zielgerichtet Schutzvorkehrungen treffen.
Diese Grundeinstellung war der Gedanke für die Bildung von Genossenschaften (Interessengemeinschaften), also für die Schaffung von Verbänden, vereint und gefestigt mit festgesetzten Rechten und Pflichten.
Die 1852 bis 1861 durchgeführte Regulierung der Schwarzen Elster von Tätschwitz bis Premsendorf – unter Vorsitz des Regierungsrates Funk von (oder zu) Torgau – setzte gewissermaßen das Signal zur Bildung von Verbänden. Im Ergebnis wurde der Verband „zur Regulierung des Kremitzbaches“ gegründet. Obwohl diese staatlich sanktionierte Maßnahme, von einem Vorstand geleitet, mussten die elsteranliegenden Städte und Gemeinden sowie alle Besitzer von Grund und Boden nicht unwesentliche Abgaben zur Finanzierung der Regulierung erbringen.
Bereits in einem Gesetz vom 11.05.1853 wurde die Bildung eines Verbands zur Regulierung des „Kremitzbaches“ festgelegt. Daraus ist zu entnehmen, dass nicht nur der Schwarzen Elster als zentraler Vorfluter Augenmerk geschenkt wurde, sondern auch den Wasserläufen, die die Region prägten und den Menschen Bedingungen und Voraussetzungen für die Entwicklung der Land-, Garten- und Forstwirtschaft erfüllten.
Nachweisbar ist die Gründung einer „Bodenverbesserungsgenossenschaft“ linksseitig der Elster für den Bereich oberhalb Bad Liebenwerda bis Uebigau, einschließlich Wahrenbrück. Der Widerspruch der angedachten Beteiligten ließ die Verwirklichung von Vorstellungen scheitern.
Vier Jahre später kam es doch noch zur Gründung. Es ist anzunehmen, dass die immer wiederkehrenden Hochwasserschäden die Vernunft steuerten.
Bis 1928 wurde durch diesen Verband unter anderem der Liebenwerdaer – Wahrenbrücker Binnengraben reguliert. Dabei wurden Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Damm- und Deichbauten als auch Wasserrückhaltungsmaßnahmen, wie Stau-, Wehr- und Dükerbauten realisiert.
Verbände, wie z. B. der Röderlandzweckverband waren in der Regel Unterverbände und beschränkten sich auf die Region.
In den 20er Jahren wurde der Schwarze-Elsterverband mit seinem Sitz in Bad Liebenwerda gegründet. Dieser Verband bestand namentlich bis 1953.
Danach wurde der Verband in den „VEB Wasserwirtschaft“ umbenannt (Obere Elbe – Betreibsteil Bad Liebenwerda).
1958 wurden die Wasserwirtschaftsdirektionen mit den ihnen unterstellten Flussmeistereien gebildet, die unter anderem die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Hochwasserschutzes und der Bilanzierung des Wassers auf staatlicher Ebene ausführten. Zur Bildung der Oberflussmeistereien und Flussbereichen kam es 1968. Die Oberflussmeisterei Bad Liebenwerda wurde 1975 aufgelöst. Die Aufgaben wurden der Oberflussmeisterei Cottbus übertragen.
Mit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen im Jahre 1989 kehrte man wieder zur bewährten Verbandsbildung zurück.
Der Verband Kremitz-Neugraben, mit seinem heutigen Sitz in Wiederau, wurde am 22.11.1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Die hier gezeigte Dokumentation spiegelt einen Teil der Entwicklung der Verbandsgeschichte wieder.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, läst aber erkennen, dass unsere Vorfahren in der Vorbereitung und Ausführung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben nicht nur Fachexperten mit sehr hohem Niveau waren. Vorhandene Projektunterlagen dienen uns oftmals bei der Lösung von Gegenwartsproblemen und gestatten realistische Vergleiche.